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"Ist das ein Billiges?"

Durch eine sogenannte „Pflegheimsteuerung“ versuchen immer mehr Kommunen, Geld zu sparen. Sie empfehlen Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe brauchen, bestimmte Heime und machen gleichzeitig deutlich, dass sie Heimplätze in anderen Heimen nicht zahlen werden. Das verstößt gegen § 9, Sozialgesetzbuch XII, in dem das Wunsch- und Wahlrecht eines Pflegeheimplatzes gesichert ist. Dazu Robert Bachert, Wirtschafts- und Finanzberatung des Diakonischen Werkes Baden, Karlheinz Zuckschwerdt, Evangelische Stadtmission Karlsruhe und Träger mehrerer Pflegeheime, Maximilian Mächtlen, Geschäftsführer der eva Seniorendienste gGmbH und Thomas Schirmer, hauptamtlicher Betreuer im Gespräch.

•  Herr Bachert, wie kommt es, dass Pflegeheime so unterschiedlich teuer sind?
Bachert:
Der Pflegesatz, also der Preis der Heime, kommt durch intensivste Verhandlungen zwischen Sozialämtern und Kassen und den Heimen zustande. Wenn Heime unterschiedlich teuer sind, kann es drei Gründe haben: Erstens das Personal. Eine Einrichtung, deren Träger im Diakonischen Werk Baden Mitglied ist, bezahlt ihren Mitarbeitern das Gehalt nach Tarif. Wir haben hier vielleicht noch als einziger Verband in Deutschland eine Regelung, die mit einem Flächentarif vergleichbar ist. Dieser Tarif wird gemeinsam mit den Mitarbeitervertretern der Diakonie verhandelt. Die zweite Möglichkeit zu sparen wäre die Pflegequalität. In Baden-Württemberg haben wir als Diakonie einen Rahmenvertrag mit den Krankenkassen und mit den Vertretern der Sozialhilfe auf Landesebene und den kommunalen Spitzenverbänden verhandelt. In diesem Rahmenvertrag ist genau geregelt, wieviel Personal in der Pflege eingesetzt wird. Danach ist der derzeitige Personalschlüssel für das Pflegepersonal in einer Bandbreite geregelt. Im Durchschnitt liegt dieser bei 1 zu 2,37. In der Regel sind Heime, die auf den Listen von Sozialhilfeträgern als sogenannte Billiganbieter auftauchen solche, die entweder keinen Tarif zahlen oder beim Personalschlüssel an den unteren Bandbreitenwert gehen. Klar ist, dass diese Heime weniger Pflegepersonal einsetzen und damit Abstriche an der Qualität machen. Die dritte Möglichkeit ist, an der baulichen Substanz zu sparen. Wenn ich ein neues Heim habe, ist das teurer als ein altes Heim. Der Standard der Heime ist durch die Landesheimbauverordnung festgelegt. Das Land fordert darin aktuell 100 Prozent Einzelzimmer. Ich finde es verwunderlich und nicht nachvollziehbar, wenn wir, weil sich unsere diakonischen Einrichtrungen an die Landesgesetze in Bezug auf die Qualität, das Personal und die Gebäude halten, im Ranking der Sozialhilfeträger Nachteile haben und von den Sozialhilfeträgern nicht belegt werden.

  Herr Zuckschwerdt, wie erleben Sie die Auslegungsweise des Wunsch- und Wahlrechtes? Wie muss das von Ihnen her laufen?
Zuckschwerdt:
Grundsätzlich hat jeder Mensch ein Wunsch- und Wahlrecht im Bezug auf den Pflegeheimplatz. Eingeschränkt ist es im Gesetz durch folgenden Satz: „Wünsche des Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, soll entsprochen werden, soweit sie angemessen sind“. Und dann heißt es „Wünschen der Leistungsberechtigten, den Bedarf stationär oder teilstationär zu decken, soll nur entsprochen werden, wenn dies nach der Besonderheit des Einzelfalls erfordert ist, weil anders der Bedarf nicht oder nicht ausreichend gedeckt werden kann. Der Träger der Sozialhilfe soll Wünschen nicht entsprechen, deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre. Also ist die Frage: Werden durch den Wunsch des Hilfesuchenden unverhältnismäßig hohe Mehrkosten verursacht?
Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass der Einzelfall geprüft werden muss: Passt die Einrichtung, die ich mir ausgesucht habe, zu meinem Bedarf? Erfüllt sie ihn auch qualitativ? Der nächste Schritt ist, dass geprüft wird, ob soziale Beziehungen zu der Einrichtung bestehen. Dazu gehören auch die religiösen Bezüge. Damit kann man seinen Wunsch untermauern. Es kann zum Beispiel auch sein, dass die Besuchsmöglichkeiten für Angehörige besonders günstig sind. Und schließlich und endlich wird auch die Kostenfrage geprüft. Alles aber genau in dieser Reihenfolge. Leider wird oft nur nach formalen Gesichtspunkten vorgegangen. Die Bedarfsprüfung im Einzelfall ist aber der wichtigste Punkt dabei.
Das Bedauerliche ist, dass die meisten Hilfesuchenden nicht wissen, dass sie ein Wunsch- und Wahlrecht haben. Und eigentlich müsste es so sein, dass, wenn jemand einen Wunsch äußert und aus den eben genannten Gründen dieser Wunsch vom Sozialhilfeträger abschlägig entschieden wird, darüber ein rechtsmittelfähiger Bescheid ergeht, gegen den man auf dem Rechtsweg angehen kann. Oft aber gibt es keine eindeutige, nachvollziehbare transparente Begründung, warum eine bestimmte Einrichtung für nicht geeignet oder für zu teuer gehalten wird. Die meisten Betroffenen warten diesen Bescheid aber gar nicht ab. Ist auch klar, denn wenn jemand 85 Jahre alt ist, hat er nicht mehr allzu viel Zeit zum Prozessieren. Solche Prozesse laufen unter Umständen zwei, drei, vier Jahre, je nach dem, bis in welche Instanzen man geht.
Die Qualität der Einrichtungen wird vom Sozialhilfeträger oft nicht differenziert. Wir als diakonische Einrichtungen legen darauf natürlich schon großen Wert. Wir bemühen uns seit Jahr und Tag erfolgreich, unsere Qualität zu steigern. Und wenn sich die Stadt Karlsruhe hinsichtlich der qualitativen Einschätzung auf die Aussagen der Heimaufsicht beruft, dann muss man natürlich wissen, wofür die Heimaufsicht da ist. Die Heimaufsicht ist nicht dazu da, primär Qualität zu beurteilen, sondern sie ist dazu da, einzuschreiten, wenn das Wohl des Bewohners gefährdet ist.

•  Herr Schirmer, als gesetzlicher Betreuer vertreten Sie die Interessen von Pflegebedürftigen.
Schirmer:
Ich vertrete zur Zeit eine pflegebedürftige Seniorin, 73 Jahre alt, hochgradig dement mit Weglauftendenzen. Sie ist eigen- und fremdgefährdend, weil sie auf bestimmte Dinge sehr aggressiv reagiert. Sie war bis letztes Jahr Sommer noch in einem anderen Pflegeheim untergebracht, das geschlossen werden musste. Der damalige Betreuer hat sich nach einer adäquaten Unterbringung umgesehen. Wir haben in Karlsruhe nur eine sehr eingeschränkte Anzahl von Häusern mit sogenannten geschützten Bereichen. Für eine Unterbringung in einem geschützten Bereich brauche ich einen Gerichtsbeschluss vom Amtsgericht und Betreuungsgericht. Der ist von der damaligen Betreuerin auch erwirkt worden, auf ärztlicher Grundlage. Es bestand Zeitnot. Zu diesem Zeitpunkt war nur ein Platz in einer Einrichtung der Evangelischen Stadtmission verfügbar. Plätze mit beschützendem Charakter sind wirklich Mangelware. Daraufhin hat die Stadt gesagt: „Uns entstehen hier erhebliche Mehrkosten. Sie bringen bitte diese Frau in einer ganz anderen Einrichtung unter. Wir überweisen ab sofort den Anteil der von uns zu tragen wäre – der beläuft sich so auf etwa 450 Euro im Monat – an diese Einrichtung und nicht mehr an die, in der sie jetzt wohnt.“ Zu dem Zeitpunkt habe ich die Betreuung übernommen, weil der ehrenamtliche Betreuer sich überfordert sah.
Wir sind in Widerspruch gegangen. Daraufhin hat die Stadt Sofortvollzug angeordnet. Also sämtliche Geschichten, die bisher noch ans Heim gingen, sofort auch eingestellt und gesagt: „Ihr bringt die Frau definitiv in dem und dem Heim unter.“ Das Heim, wo ich sie jetzt unterbringen müsste, hat aber gar keinen geschützten Bereich. Dieses Haus sagt in seiner eigenen Vertragsinformation: „Wir sind nicht in der Lage, Personen dieses Personenkreises adäquat zu versorgen und würden Leuten, die in diesen Zustand kommen, wenn sie bei uns wären, den Vertrag kündigen und müssten sie wo anders unterbringen.“
Wir warten auf einen Widerspruchsbescheid, der bisher nicht da ist. Ich habe inzwischen mit vielen ehrenamtlichen Betreuern gesprochen. Das zeigt so ein bisschen die gesamte Brisanz auf. Die Frau ist wirklich hochgradig hilfebedürftig, die ist orientierungslos, hat zusätzlich zu ihrem rechtlichen Betreuer, der ich jetzt bin, einen Verfahrenspfleger, der auch mal prüft, was passiert mit ihr, weil sie sich dazu selbst überhaupt nicht mehr verhalten kann. Es ist überhaupt keine Qualitätsprüfung erfolgt.
Heimunterbringung erfolgt von jetzt auf sofort. Ich kann das nicht lange vortesten oder vorbereiten. Das geschieht in der Regel so, dass ein Betreuer oder auch Angehöriger erfährt, die Person ist im Heim. Wir bekommen Betreuungen oft noch im Krankenhaus vermittelt: Heimplatzsuche, die Person muss untergebracht werden. Die und die Diagnosen, die und die Gutachten. Das geht nicht mit zwei Wochen, mit drei Wochen, mit vier Wochen Vorlauf. Das geht in zwei Tagen, wenn Sie Glück haben. Und da sagt jetzt die Stadt Karlsruhe, wie andere Kommunen auch: „Wir wollen vorher gefragt werden.“ Das geht erheblich zu Lasten der Betroffenen, die letzten Endes auch ein Verfassungsgrundrecht wahrnehmen, weil das Wunsch- und Wahlrecht mit dem Recht auf Freizügigkeit korrespondiert.
Als Normalverdiener stehe ich selber in der Gefahr, irgendwann Sozialhilfeempfänger zu sein. Wenn ich meine Rentenbeteiligung jedes Jahr sehe, dann weiß ich, Pflegestufe 1 geht gerade noch so. Wenn ich in die Pflegestufe 2 komme, und ich gehöre zu gut Verdienenden, dann bin ich Sozialhilfeempfänger. Ich kenne inzwischen jede Menge Pflegeheime, in denen ich später nicht wohnen möchte.

•  Herr Mächtlen, in Ihrer Einrichtung wohnt jemand, der sollte aus Kostengründen ausziehen.
Mächtlen:
Ja. Das war ein Ehepaar, das bei uns eingezogen ist. Für den Einzug gerade in unser Heim gab es gute Gründe, denn die Angehörigen wohnen eigentlich in unmittelbarer Umgebung. Die Ehefrau war damals in der Pflegestufe 2 und dialyseabhängig, die Dialyse war direkt neben unserem Haus. Und der Ehemann hatte eine beginnende Demenz. Zu dem Zeitpunkt war es für ihn aber noch nicht notwendig, in unseren geschützten Wohnbereich zu ziehen. Der Mann war in der Pflegestufe 0. Und die sind bei uns eingezogen, da hat das Geld gerade noch so gereicht, einige Monate. Die Frau kam dann in die Pflegestufe 3. Da hat das Geld natürlich nicht mehr gereicht.
Der Sozialhilfeantrag ist gestellt worden und das Landratsamt hat den Ehemann aufgefordert, wieder auszuziehen. Er hat sich geweigert, hatte auch einen ehrenamtlichen Betreuer und hat Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist abgelehnt worden.
Sie würden nur die weiter entfernte günstigere Einrichtung zahlen, sagten sie ihm. Das wäre für die Familie zusätzlich ein Weg von elf Kilometern gewesen. Zur Dialyse wäre es eine weitere Strecke gewesen, als von unserer Einrichtung aus. Der Betreuer ist vor das Gericht gegangen. Das Gericht hat sich mit dem Fall nicht beschäftigt. Seine Frau ist zwischenzeitlich gestorben und er ist noch einmal aufgefordert worden, bei uns auszuziehen und in ein anderes Heim zu gehen.
Nach dem Tod seiner Frau war das für uns schon eine sehr ernste Situation. Denn der alte Herr hat unter dem Tod seiner Frau sehr gelitten. Und er hat uns ganz klar gesagt, er zieht aus diesem Haus nicht aus. Wenn er ausziehen müsse, würde er sich umbringen. Wir haben das sehr ernst genommen. Die ganze Situation war für ihn unerträglich und nicht zu verstehen. Das hat mich veranlasst, mit dem Sozialamt Kontakt aufzunehmen. Wir haben einen Vertrag mit dem Landratsamt und ich habe mich darauf berufen und gesagt: „Wenn Ihnen unsere Einrichtung zu teuer erscheint, dann sollte man das nicht auf dem Rücken des Bewohners austragen. Sie können den Vertrag jederzeit kündigen, wie ich den Vertrag als Heimbetreiber auch kündigen kann, und wir können uns dann zusammensetzen zu erneuten Pflegesatzverhandlungen.“ Das hat das Landratsamt aber nicht getan. Denn sie kennen die Systematik der Pflegesatzverhandlungen genau und ich kann nachweisen, wie unsere Preise zustande kommen. Es gibt gewisse Unterschiede zwischen diesem Heim, das das Landratsamt dem alten Herrn empfohlen hat und uns, das ist ganz klar. Die spiegeln sich letztendlich auch in den Kosten wider. Es gibt sehr viele Fälle, die mittlerweile gerichtlich entschieden worden sind. Unser Pflegesatz steht immer noch, den hat das Landratsamt nicht gekündigt, ich auch nicht. Gleichzeitig ist mir aber bekannt, dass das Sozialamt Menschen, die einen Heimplatz suchen, von unserer Einrichtung abrät, weil sie zu teuer sei. Und dann kriegen sie eine Liste vorgelegt, für welche Heime sie sich entscheiden können.

•  Herr Zuckschwerdt, was muss denn das Sozialamt eigentlich an Kosten übernehmen für einen Pflegeheimplatz?
Zuckschwerdt:
Nehmen wir mal an, der Pflegeheimplatz kostet 3000 Euro. In Pflegestufe 3 zahlt die Pflegeversicherung 1580 Euro. Dann bleiben 1420 Euro übrig. Nehmen wir außerdem an, der Pflegebedürftige bekommt 800 Euro Rente im Monat. Bleiben 620 Euro Differenz. Und diese 620 Euro muss das Sozialamt zahlen. In einem billigeren Heim sind es dann vielleicht 100 oder 200 Euro weniger. Also in dieser Größenordnung diskutieren wir.
Wir sprechen von Menschen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in wirtschaftliche Not geraten sind. Das sind keine sozial Schwachen. Also sollten Sie sich heute in der Einkommensklasse zwischen 2000 und 3000 Euro bewegen und keine nennenswerten Vermögensgegenstände haben, dann sind Sie diejenigen, um die es hier geht.

•  Sie sagen, es geht um nur 100 bis 200 Euro pro Monat. Für eine Kommune summiert sich das bei mehreren Bedürftigen aber dann schon, oder?
Zuckschwerdt:
Sie meinen, wenn Gerechtigkeit anfängt Geld zu kosten, dann gilt sie nicht mehr? Es gibt gesetzliche Regelungen. Darin ist auch die Prüfung des Einzelfalles vorgesehen.

Schirmer: Ich kann Ihnen sagen wie das läuft: Ich habe erlebt wie Kollegen, die beim Sozialamt anriefen und über einen Pflegeheimplatz sprachen, im Hintergrund hörten „Ist das ein Billiges?“ – Diese Rückfrage quer durchs Büro war durch den Telefonhörer hindurch zu hören. Das war die Einzelfallprüfung. Per telefonischer Vorababfrage. So kann es nicht gehen. Das ist nicht die Qualität, die wir alle wollen, die wir auch über unsere Gesetze festgelegt haben. Das hat auch nichts mehr mit Menschenwürde zu tun. Es ist klar, der Sozialstaat kostet uns alle viel Geld. Aber das haben wir so gewollt. Wir sind ein sozialer Rechtsstaat, das ist Verfassungsgrundsatz.

•  Das Interview führte Angelika Schmidt

 

letzte Aktualisierung am 8. Juni 2010

 
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