"Ist
das ein Billiges?"
Durch
eine sogenannte „Pflegheimsteuerung“ versuchen
immer mehr Kommunen, Geld zu sparen. Sie empfehlen
Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe brauchen,
bestimmte Heime und machen gleichzeitig deutlich,
dass sie Heimplätze in anderen Heimen nicht
zahlen werden. Das verstößt gegen § 9,
Sozialgesetzbuch XII, in dem das Wunsch- und
Wahlrecht eines Pflegeheimplatzes gesichert ist.
Dazu Robert Bachert, Wirtschafts- und Finanzberatung
des Diakonischen Werkes Baden, Karlheinz Zuckschwerdt,
Evangelische Stadtmission Karlsruhe und Träger
mehrerer Pflegeheime, Maximilian Mächtlen,
Geschäftsführer der eva Seniorendienste
gGmbH und Thomas Schirmer, hauptamtlicher Betreuer
im Gespräch.
Herr Bachert, wie kommt es, dass
Pflegeheime so unterschiedlich teuer sind?
Bachert: Der Pflegesatz, also der Preis der Heime,
kommt durch intensivste Verhandlungen zwischen
Sozialämtern und Kassen und den Heimen zustande.
Wenn Heime unterschiedlich teuer sind, kann es
drei Gründe haben: Erstens das Personal.
Eine Einrichtung, deren Träger im Diakonischen
Werk Baden Mitglied ist, bezahlt ihren Mitarbeitern
das Gehalt nach Tarif. Wir haben hier vielleicht
noch als einziger Verband in Deutschland eine
Regelung, die mit einem Flächentarif vergleichbar
ist. Dieser Tarif wird gemeinsam mit den Mitarbeitervertretern
der Diakonie verhandelt. Die zweite Möglichkeit
zu sparen wäre die Pflegequalität.
In Baden-Württemberg haben wir als Diakonie
einen Rahmenvertrag mit den Krankenkassen und
mit den Vertretern der Sozialhilfe auf Landesebene
und den kommunalen Spitzenverbänden verhandelt.
In diesem Rahmenvertrag ist genau geregelt, wieviel
Personal in der Pflege eingesetzt wird. Danach
ist der derzeitige Personalschlüssel für
das Pflegepersonal in einer Bandbreite geregelt.
Im Durchschnitt liegt dieser bei 1 zu 2,37. In
der Regel sind Heime, die auf den Listen von
Sozialhilfeträgern als sogenannte Billiganbieter
auftauchen solche, die entweder keinen Tarif
zahlen oder beim Personalschlüssel an den
unteren Bandbreitenwert gehen. Klar ist, dass
diese Heime weniger Pflegepersonal einsetzen
und damit Abstriche an der Qualität machen.
Die dritte Möglichkeit ist, an der baulichen
Substanz zu sparen. Wenn ich ein neues Heim habe,
ist das teurer als ein altes Heim. Der Standard
der Heime ist durch die Landesheimbauverordnung
festgelegt. Das Land fordert darin aktuell 100
Prozent Einzelzimmer. Ich finde es verwunderlich
und nicht nachvollziehbar, wenn wir, weil sich
unsere diakonischen Einrichtrungen an die Landesgesetze
in Bezug auf die Qualität, das Personal
und die Gebäude halten, im Ranking der Sozialhilfeträger
Nachteile haben und von den Sozialhilfeträgern
nicht belegt werden.
Herr Zuckschwerdt, wie erleben Sie die Auslegungsweise
des Wunsch- und Wahlrechtes? Wie muss das von
Ihnen her laufen?
Zuckschwerdt: Grundsätzlich hat jeder Mensch
ein Wunsch- und Wahlrecht im Bezug auf den Pflegeheimplatz.
Eingeschränkt ist es im Gesetz durch folgenden
Satz: „Wünsche des Leistungsberechtigten,
die sich auf die Gestaltung der Leistung richten,
soll entsprochen werden, soweit sie angemessen
sind“. Und dann heißt es „Wünschen
der Leistungsberechtigten, den Bedarf stationär
oder teilstationär zu decken, soll nur entsprochen
werden, wenn dies nach der Besonderheit des Einzelfalls
erfordert ist, weil anders der Bedarf nicht oder
nicht ausreichend gedeckt werden kann. Der Träger
der Sozialhilfe soll Wünschen nicht entsprechen,
deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen
Mehrkosten verbunden wäre. Also ist die
Frage: Werden durch den Wunsch des Hilfesuchenden
unverhältnismäßig hohe Mehrkosten
verursacht?
Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass der Einzelfall
geprüft werden muss: Passt die Einrichtung,
die ich mir ausgesucht habe, zu meinem Bedarf?
Erfüllt sie ihn auch qualitativ? Der nächste
Schritt ist, dass geprüft wird, ob soziale
Beziehungen zu der Einrichtung bestehen. Dazu
gehören auch die religiösen Bezüge.
Damit kann man seinen Wunsch untermauern. Es
kann zum Beispiel auch sein, dass die Besuchsmöglichkeiten
für Angehörige besonders günstig
sind. Und schließlich und endlich wird
auch die Kostenfrage geprüft. Alles aber
genau in dieser Reihenfolge. Leider wird oft
nur nach formalen Gesichtspunkten vorgegangen.
Die Bedarfsprüfung im Einzelfall ist aber
der wichtigste Punkt dabei.
Das Bedauerliche ist, dass die meisten Hilfesuchenden
nicht wissen, dass sie ein Wunsch- und Wahlrecht
haben. Und eigentlich müsste es so sein,
dass, wenn jemand einen Wunsch äußert
und aus den eben genannten Gründen dieser
Wunsch vom Sozialhilfeträger abschlägig
entschieden wird, darüber ein rechtsmittelfähiger
Bescheid ergeht, gegen den man auf dem Rechtsweg
angehen kann. Oft aber gibt es keine eindeutige,
nachvollziehbare transparente Begründung,
warum eine bestimmte Einrichtung für nicht
geeignet oder für zu teuer gehalten wird.
Die meisten Betroffenen warten diesen Bescheid
aber gar nicht ab. Ist auch klar, denn wenn jemand
85 Jahre alt ist, hat er nicht mehr allzu viel
Zeit zum Prozessieren. Solche Prozesse laufen
unter Umständen zwei, drei, vier Jahre,
je nach dem, bis in welche Instanzen man geht.
Die Qualität der Einrichtungen wird vom
Sozialhilfeträger oft nicht differenziert.
Wir als diakonische Einrichtungen legen darauf
natürlich schon großen Wert. Wir bemühen
uns seit Jahr und Tag erfolgreich, unsere Qualität
zu steigern. Und wenn sich die Stadt Karlsruhe
hinsichtlich der qualitativen Einschätzung
auf die Aussagen der Heimaufsicht beruft, dann
muss man natürlich wissen, wofür die
Heimaufsicht da ist. Die Heimaufsicht ist nicht
dazu da, primär Qualität zu beurteilen,
sondern sie ist dazu da, einzuschreiten, wenn
das Wohl des Bewohners gefährdet ist.
Herr
Schirmer, als gesetzlicher Betreuer vertreten
Sie die Interessen von Pflegebedürftigen.
Schirmer: Ich vertrete zur Zeit eine pflegebedürftige
Seniorin, 73 Jahre alt, hochgradig dement mit
Weglauftendenzen. Sie ist eigen- und fremdgefährdend,
weil sie auf bestimmte Dinge sehr aggressiv reagiert.
Sie war bis letztes Jahr Sommer noch in einem
anderen Pflegeheim untergebracht, das geschlossen
werden musste. Der damalige Betreuer hat sich
nach einer adäquaten Unterbringung umgesehen.
Wir haben in Karlsruhe nur eine sehr eingeschränkte
Anzahl von Häusern mit sogenannten geschützten
Bereichen. Für eine Unterbringung in einem
geschützten Bereich brauche ich einen Gerichtsbeschluss
vom Amtsgericht und Betreuungsgericht. Der ist
von der damaligen Betreuerin auch erwirkt worden,
auf ärztlicher Grundlage. Es bestand Zeitnot.
Zu diesem Zeitpunkt war nur ein Platz in einer
Einrichtung der Evangelischen Stadtmission verfügbar.
Plätze mit beschützendem Charakter
sind wirklich Mangelware. Daraufhin hat die Stadt
gesagt: „Uns entstehen hier erhebliche
Mehrkosten. Sie bringen bitte diese Frau in einer
ganz anderen Einrichtung unter. Wir überweisen
ab sofort den Anteil der von uns zu tragen wäre – der
beläuft sich so auf etwa 450 Euro im Monat – an
diese Einrichtung und nicht mehr an die, in der
sie jetzt wohnt.“ Zu dem Zeitpunkt habe
ich die Betreuung übernommen, weil der ehrenamtliche
Betreuer sich überfordert sah.
Wir sind in Widerspruch gegangen. Daraufhin hat
die Stadt Sofortvollzug angeordnet. Also sämtliche
Geschichten, die bisher noch ans Heim gingen,
sofort auch eingestellt und gesagt: „Ihr
bringt die Frau definitiv in dem und dem Heim
unter.“ Das Heim, wo ich sie jetzt unterbringen
müsste, hat aber gar keinen geschützten
Bereich. Dieses Haus sagt in seiner eigenen Vertragsinformation: „Wir
sind nicht in der Lage, Personen dieses Personenkreises
adäquat zu versorgen und würden Leuten,
die in diesen Zustand kommen, wenn sie bei uns
wären, den Vertrag kündigen und müssten
sie wo anders unterbringen.“
Wir warten auf einen Widerspruchsbescheid, der
bisher nicht da ist. Ich habe inzwischen mit
vielen ehrenamtlichen Betreuern gesprochen. Das
zeigt so ein bisschen die gesamte Brisanz auf.
Die Frau ist wirklich hochgradig hilfebedürftig,
die ist orientierungslos, hat zusätzlich
zu ihrem rechtlichen Betreuer, der ich jetzt
bin, einen Verfahrenspfleger, der auch mal prüft,
was passiert mit ihr, weil sie sich dazu selbst überhaupt
nicht mehr verhalten kann. Es ist überhaupt
keine Qualitätsprüfung erfolgt.
Heimunterbringung erfolgt von jetzt auf sofort.
Ich kann das nicht lange vortesten oder vorbereiten.
Das geschieht in der Regel so, dass ein Betreuer
oder auch Angehöriger erfährt, die
Person ist im Heim. Wir bekommen Betreuungen
oft noch im Krankenhaus vermittelt: Heimplatzsuche,
die Person muss untergebracht werden. Die und
die Diagnosen, die und die Gutachten. Das geht
nicht mit zwei Wochen, mit drei Wochen, mit vier
Wochen Vorlauf. Das geht in zwei Tagen, wenn
Sie Glück haben. Und da sagt jetzt die Stadt
Karlsruhe, wie andere Kommunen auch: „Wir
wollen vorher gefragt werden.“ Das geht
erheblich zu Lasten der Betroffenen, die letzten
Endes auch ein Verfassungsgrundrecht wahrnehmen,
weil das Wunsch- und Wahlrecht mit dem Recht
auf Freizügigkeit korrespondiert.
Als Normalverdiener stehe ich selber in der Gefahr,
irgendwann Sozialhilfeempfänger zu sein.
Wenn ich meine Rentenbeteiligung jedes Jahr sehe,
dann weiß ich, Pflegestufe 1 geht gerade
noch so. Wenn ich in die Pflegestufe 2 komme,
und ich gehöre zu gut Verdienenden, dann
bin ich Sozialhilfeempfänger. Ich kenne
inzwischen jede Menge Pflegeheime, in denen ich
später nicht wohnen möchte.
Herr
Mächtlen, in Ihrer Einrichtung wohnt
jemand, der sollte aus Kostengründen ausziehen.
Mächtlen: Ja. Das war ein Ehepaar, das bei
uns eingezogen ist. Für den Einzug gerade
in unser Heim gab es gute Gründe, denn die
Angehörigen wohnen eigentlich in unmittelbarer
Umgebung. Die Ehefrau war damals in der Pflegestufe
2 und dialyseabhängig, die Dialyse war direkt
neben unserem Haus. Und der Ehemann hatte eine
beginnende Demenz. Zu dem Zeitpunkt war es für
ihn aber noch nicht notwendig, in unseren geschützten
Wohnbereich zu ziehen. Der Mann war in der Pflegestufe
0. Und die sind bei uns eingezogen, da hat das
Geld gerade noch so gereicht, einige Monate.
Die Frau kam dann in die Pflegestufe 3. Da hat
das Geld natürlich nicht mehr gereicht.
Der Sozialhilfeantrag ist gestellt worden und
das Landratsamt hat den Ehemann aufgefordert,
wieder auszuziehen. Er hat sich geweigert, hatte
auch einen ehrenamtlichen Betreuer und hat Widerspruch
eingelegt. Der Widerspruch ist abgelehnt worden.
Sie würden nur die weiter entfernte günstigere
Einrichtung zahlen, sagten sie ihm. Das wäre
für die Familie zusätzlich ein Weg
von elf Kilometern gewesen. Zur Dialyse wäre
es eine weitere Strecke gewesen, als von unserer
Einrichtung aus. Der Betreuer ist vor das Gericht
gegangen. Das Gericht hat sich mit dem Fall nicht
beschäftigt. Seine Frau ist zwischenzeitlich
gestorben und er ist noch einmal aufgefordert
worden, bei uns auszuziehen und in ein anderes
Heim zu gehen.
Nach dem Tod seiner Frau war das für uns
schon eine sehr ernste Situation. Denn der alte
Herr hat unter dem Tod seiner Frau sehr gelitten.
Und er hat uns ganz klar gesagt, er zieht aus
diesem Haus nicht aus. Wenn er ausziehen müsse,
würde er sich umbringen. Wir haben das sehr
ernst genommen. Die ganze Situation war für
ihn unerträglich und nicht zu verstehen.
Das hat mich veranlasst, mit dem Sozialamt Kontakt
aufzunehmen. Wir haben einen Vertrag mit dem
Landratsamt und ich habe mich darauf berufen
und gesagt: „Wenn Ihnen unsere Einrichtung
zu teuer erscheint, dann sollte man das nicht
auf dem Rücken des Bewohners austragen.
Sie können den Vertrag jederzeit kündigen,
wie ich den Vertrag als Heimbetreiber auch kündigen
kann, und wir können uns dann zusammensetzen
zu erneuten Pflegesatzverhandlungen.“ Das
hat das Landratsamt aber nicht getan. Denn sie
kennen die Systematik der Pflegesatzverhandlungen
genau und ich kann nachweisen, wie unsere Preise
zustande kommen. Es gibt gewisse Unterschiede
zwischen diesem Heim, das das Landratsamt dem
alten Herrn empfohlen hat und uns, das ist ganz
klar. Die spiegeln sich letztendlich auch in
den Kosten wider. Es gibt sehr viele Fälle,
die mittlerweile gerichtlich entschieden worden
sind. Unser Pflegesatz steht immer noch, den
hat das Landratsamt nicht gekündigt, ich
auch nicht. Gleichzeitig ist mir aber bekannt,
dass das Sozialamt Menschen, die einen Heimplatz
suchen, von unserer Einrichtung abrät, weil
sie zu teuer sei. Und dann kriegen sie eine Liste
vorgelegt, für welche Heime sie sich entscheiden
können.
Herr
Zuckschwerdt, was muss denn das Sozialamt eigentlich
an Kosten übernehmen für
einen Pflegeheimplatz?
Zuckschwerdt: Nehmen wir mal an, der Pflegeheimplatz
kostet 3000 Euro. In Pflegestufe 3 zahlt die
Pflegeversicherung 1580 Euro. Dann bleiben 1420
Euro übrig. Nehmen wir außerdem an,
der Pflegebedürftige bekommt 800 Euro Rente
im Monat. Bleiben 620 Euro Differenz. Und diese
620 Euro muss das Sozialamt zahlen. In einem
billigeren Heim sind es dann vielleicht 100 oder
200 Euro weniger. Also in dieser Größenordnung
diskutieren wir.
Wir sprechen von Menschen, die aufgrund ihrer
Pflegebedürftigkeit in wirtschaftliche Not
geraten sind. Das sind keine sozial Schwachen.
Also sollten Sie sich heute in der Einkommensklasse
zwischen 2000 und 3000 Euro bewegen und keine
nennenswerten Vermögensgegenstände
haben, dann sind Sie diejenigen, um die es hier
geht.
Sie
sagen, es geht um nur 100 bis 200 Euro pro
Monat. Für eine Kommune summiert sich
das bei mehreren Bedürftigen aber dann schon,
oder?
Zuckschwerdt: Sie meinen, wenn Gerechtigkeit
anfängt Geld zu kosten, dann gilt sie nicht
mehr? Es gibt gesetzliche Regelungen. Darin ist
auch die Prüfung des Einzelfalles vorgesehen.
Schirmer: Ich kann Ihnen
sagen wie das läuft:
Ich habe erlebt wie Kollegen, die beim Sozialamt
anriefen und über einen Pflegeheimplatz
sprachen, im Hintergrund hörten „Ist
das ein Billiges?“ – Diese Rückfrage
quer durchs Büro war durch den Telefonhörer
hindurch zu hören. Das war die Einzelfallprüfung.
Per telefonischer Vorababfrage. So kann es nicht
gehen. Das ist nicht die Qualität, die wir
alle wollen, die wir auch über unsere Gesetze
festgelegt haben. Das hat auch nichts mehr mit
Menschenwürde zu tun. Es ist klar, der Sozialstaat
kostet uns alle viel Geld. Aber das haben wir
so gewollt. Wir sind ein sozialer Rechtsstaat,
das ist Verfassungsgrundsatz.
Das
Interview führte
Angelika Schmidt
letzte Aktualisierung
am 8. Juni 2010
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