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Gerichtsentscheidung mit Signalwirkung

Sozialgericht Mannheim gewährt Asylbewerber vorläufigen Rechtsschutz/ Diakonie sieht Landesregierung jetzt in der Pflicht

In einem von der Diakonie Baden unterstützen Musterverfahren hat das Sozialgericht Mannheim jetzt einem aus Syrien geflohenen Asylbewerber gegenüber der Stadt Heidelberg Recht gegeben und die Stadt Heidelberg zu zusätzlichen Leistungen verpflichtet. Die bisherigen 187, 39 Euro in Form von Sachleistungen inklusive eines Barbetrages reichen auch bei einer Unterbringung in einer Sammelunterkunft für eine menschenwürdige Existenz nicht aus, entschied das Gericht.


Bild: Florentine/pixelio.de

„Die Entscheidung hat für ganz Baden-Württemberg Signalwirkung“, betonte Jürgen Blechinger, Referent für Migration und Flüchtlinge des Diakonischen Werks Baden. Zwar betreffe die Entscheidung zunächst nur den konkreten Einzelfall aus Heidelberg. Asylbewerber und Geduldete in der Rhein-Neckar-Region, dem Zuständigkeitsbezirk des Sozialgerichts Mannheims, hätten jetzt aber sehr gute Chancen beim Sozialgericht schnell und erfolgreich eine solche einstweilige Anordnung zu erwirken. Zu erwarten sei, dass auch die anderen Sozialgerichte im Land sich der Mannheimer Entscheidungspraxis anschließen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Diakonie jetzt ein schnelles Handeln von der neuen Landesregierung. Im Erlasswege könne den Kreisen aufgegeben werden bis zu der für Anfang 2012 angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Mannheimer Gerichtsbeschluss zunächst generell umzusetzen. Gleichzeitig sollte den Stadt- und Landkreisen mehr Spielräume eröffnet werden, dass die Betroffenen früher als bisher eine Arbeit aufnehmen dürfen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Auch sollten zum Beispiel Asylbewerber aus den Sammelunterkünften ausziehen dürfen, wenn sie eine private Wohnung selbst finanzieren können. Dadurch würden die Kreise andererseits auch finanziell entlastet, so die Diakonie Baden.

Seit der Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahr 1993 sind die noch in D-Mark benannten Sätze nicht erhöht worden – trotz einer Preissteigerung von etwa 32 Prozent in diesem Zeitraum. Die Leistungen seien – so das Sozialgericht Mannheim - höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete das Gericht jetzt per einstweiliger Anordnung vorläufig weitere 65,51 Euro monatlich als Darlehen zu gewähren.

Der Beschluss sei ein längst überfälliges Zeichen gegen die Vernachlässigung der Asylbewerber und mache unmissverständlich deutlich, dass auch Asylbewerber ein Recht auf Sicherung ihres Existenzminimums haben, erklärte Rechtsanwalt Berthold Münch aus Heidelberg, der in Kooperation mit der Diakonie den Fall vor dem Sozialgericht vertreten hatte.

Bis zum Frühjahr 2012 erwarten Experten eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, ob das bisherige Asylbewerberleistungsgesetz sogar verfassungswidrig sein könnte.

letzte Aktualisierung am 17. August 2011

 
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