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Wegfall des Elterngeldes bei Hartz IV führt zu
Zwei-Klassen-Elternschaft

Die Diakonie Baden fordert von Bund und Land, das Vorhaben das Elterngeld für Hartz IV-Bezieher wegfallen zu lassen zurückzunehmen.

„Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe von Lohner-satzleistungen für Erziehungstätigkeit ist sozial ungerecht, führt zu Ausgrenzung, Diskriminierung und sozialen Unfrieden“, warnt Stockmeier, der Chef der badischen Diakonie. „Ausgerechnet im Europäischen Jahr zur Bekämpfung der Armut eine 2-Klassen-Elternschaft zu installieren, ist inakzeptabel. Hier schießen die Sparpläne der Berliner Koalition weit über das Ziel hinaus.“

Die Einführung des Elterngeldes seinerzeit hatte die Diakonie Baden ausdrücklich unterstützt. Als Lohnersatzleistung für die Erziehung von Kindern müsse es aber, seiner ursprünglichen Intention entsprechend, unabhängig vom Erwerbsstatus erbracht werden.

Es gebe keinerlei inhaltliche Begründung für die beabsichtigte be-sondere Härte gegenüber Hartz IV-Empfängern, zumal das Elterngeld im Gegensatz zum Kindergeld eine Leistung sei, die nicht mit den Hartz IV – Leistungen verrechnet werden dürfe.

Die Diakonie Baden hat darüberhinaus große Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit der angestrebten Neuregelung mit dem Grundgesetz.

 

letzte Aktualisierung am 2. Juli 2010

 
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