Wegfall
des Elterngeldes bei Hartz IV führt zu
Zwei-Klassen-Elternschaft
Die Diakonie Baden fordert
von Bund und Land, das Vorhaben das Elterngeld
für Hartz
IV-Bezieher wegfallen zu lassen zurückzunehmen.
„Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe
von Lohner-satzleistungen für Erziehungstätigkeit
ist sozial ungerecht, führt zu Ausgrenzung,
Diskriminierung und sozialen Unfrieden“,
warnt Stockmeier, der Chef der badischen Diakonie. „Ausgerechnet
im Europäischen Jahr zur Bekämpfung
der Armut eine 2-Klassen-Elternschaft zu installieren,
ist inakzeptabel. Hier schießen die Sparpläne
der Berliner Koalition weit über das Ziel
hinaus.“
Die Einführung des Elterngeldes seinerzeit
hatte die Diakonie Baden ausdrücklich unterstützt.
Als Lohnersatzleistung für die Erziehung
von Kindern müsse es aber, seiner ursprünglichen
Intention entsprechend, unabhängig vom Erwerbsstatus
erbracht werden.
Es gebe keinerlei inhaltliche
Begründung
für die beabsichtigte be-sondere Härte
gegenüber Hartz IV-Empfängern, zumal
das Elterngeld im Gegensatz zum Kindergeld eine
Leistung sei, die nicht mit den Hartz IV – Leistungen
verrechnet werden dürfe.
Die Diakonie Baden hat darüberhinaus
große
Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit der
angestrebten Neuregelung mit dem Grundgesetz.
letzte Aktualisierung
am 2. Juli 2010
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